Erlaubnis nach §7 / §27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Mit der Erlaubnis nach §7 / §27 Sprengstoffgesetz (SprengG) dürfen Sie während des gesamten Jahres Feuerwerk erwerben.

Zur Verifizierung der Echtheit Ihrer Daten, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten einmalig mit einem staatlich anerkannten Dokument (Personalausweis / Reisepass) abzugleichen. Die Daten aus dem staatlichen Dokument müssen mit den Daten der Erlaubnis übereinstimmen. Nach der Legitimation werden Ausweiskopien unwiderruflich gelöscht. Die Legitimation kann auch per Videoanruf (MS Teams) vorgenommen werden, wenn Sie eine Kopie nicht per E-Mail senden wollen. Ebenfalls kann uns die Kopie per Post zugesendet werden.

 

Für die Legitimation bei uns sind folgende Dokumente nötig;

- die komplette Erlaubnis nach §7 / §27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

- Vorder - und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses  Ausweisnummer, Größe und Augenfarbe können geschwärzt werden, alle anderen Daten müssen für uns ersichtlich sein.

Bitte per Mail an: werksverkauf@aba-pyrotechnik.de