Gewerbekunden
Informationen für Gewerbekunden
Als Gewerbetreibender können Sie ganzjährig Silvesterfeuerwerk bei uns erwerben. Wenn Sie sich als Gewerbekunde registrieren lassen wollen, senden Sie eine Mail mit Ihrem Gewerbenachweis an folgende Mailadresse: b2b.pyrostore@aba-pyrotechnik.de .
Der Gewerbetreibende ist in der Pflicht den Handel mit Pyrotechnik bei der für Ihn zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen (Formlos per mail reicht i.d.R). Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen an Privatpersonen nur in den letzten drei Tagen im Jahr abgegeben werden. Der Gewerbetreibende ist in der Pflicht dies sicher zu stellen. Bitte denken Sie daran, den Handel mit Pyrotechnik gem. §14 SprengG, Ihrer zuständigen Behörde, anzuzeigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__14.html
Wichtiger Hinweis: Die Gesetzlichen bestimmungen (2.SprengV. Anl. 6) für Lagerhöchstmengen sind vom Kunden zu prüfen & zu erfüllen!
Gewerbekunden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/anlage_6_zum_anhang.html
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien T & P sind nur für den laut Gebrauchsanweisung bestimmten Zweck gestattet! Der Verwender ist für die Einhaltung dieser Verantwortlich!
Sie haben weitere fragen? Dann nutzen Sie gleich hier unser Kontaktformular: