Gewerbekunden
Informationen für Gewerbekunden
Als Gewerbetreibender können Sie zum Zwecke des Wiederverkaufs ganzjährig Silvesterfeuerwerk bei uns erwerben. Wenn Sie sich als Gewerbekunde registrieren lassen wollen, senden Sie bitte eine Mail mit Ihrem Gewerbenachweis UND einer Kopie vom Personalausweis vom Gewerbescheininhaber an folgende Mailadresse: b2b.pyrostore@aba-pyrotechnik.de .
Der Gewerbetreibende ist in der Pflicht den Handel mit Pyrotechnik bei der für Ihn zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen (Formlos per mail reicht i.d.R). Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen an Privatpersonen nur in den letzten drei Tagen im Jahr abgegeben werden. Der Gewerbetreibende ist in der Pflicht dies sicher zu stellen. Bitte denken Sie daran, den Handel mit Pyrotechnik gem. §14 SprengG, Ihrer zuständigen Behörde, anzuzeigen.
Zünden darf allerdings auch der Gewerbetreibende das Feuerwerk unterjährig nicht! Es sei denn, der Gewerbetreibende ist in Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 1.SprengV.
Für die Legitimation bei uns sind folgende Dokumente nötig;
- die Gewerbeanmeldung
- Vorder - und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses Ausweisnummer, Größe und Augenfarbe können geschwärzt werden, alle anderen Daten müssen für uns ersichtlich sein.
Bitte per Mail an: b2b.pyrostore@aba-pyrotechnik.de
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__14.html
Wichtiger Hinweis: Die Gesetzlichen bestimmungen (2.SprengV. Anl. 6) für Lagerhöchstmengen sind vom Kunden zu prüfen & zu erfüllen!
Gewerbekunden:
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/anlage_6_zum_anhang.html
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien T & P sind nur für den laut Gebrauchsanweisung bestimmten Zweck gestattet! Der Verwender ist für die Einhaltung dieser Verantwortlich!
Sie haben weitere fragen? Dann nutzen Sie gleich hier unser Kontaktformular: