Ausnahmegenehmigung nach § 24 1. SprengV

Mit der Ausnahmegenehmigung nach § 24 1. SprengV besteht die Möglichkeit, Feuerwerk der Kategorie F2 für z.B. besondere Geburtstage oder Hochzeiten auch ohne Besitz einer Erlaubnis nach §7 / §27 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder einer Gewerbeanmeldung zu erwerben. 

Die Ausnahmegenehmigung nach § 24 1. SprengV für das unterjährige Abrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 -Silvesterfeuerwerk- wird in der Regel vom Ordnungsamt der jeweiligen Stadtverwaltung erteilt.

Als Besitzer dieser Ausnahmegenehmigung können sie bei uns (bis zu dem in der Ausnahmegenehmigung genannten Termin) Feuerwerk der Kategorie F2 unterjährig erwerben.

Für die Legitimation bei uns sind folgende Dokumente nötig;

- die Ausnahmegenehmigung nach § 24 1. SprengV

- Vorder - und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses  Ausweisnummer, Größe und Augenfarbe können geschwärzt werden, alle anderen Daten müssen für uns ersichtlich sein.

Bitte per Mail an: werksverkauf@aba-pyrotechnik.de